Behördenverfahren Kindergarten
15/10/04 19:43 | Kinder &
Jugendliche
Jahrelang hatte die Kindergruppe xxx
ein gutes und offenes Verhältnis zum Amt für Jugend und Familie,
Magistrat der Stadt Wien, welches damit beauftragt ist, freie
Kindergruppen zu kontrollieren. Das Amt stellt der Kindergruppe ein
überaus positives Zeugnis aus, das pädagogische Konzept wurde
besonders gelobt.
Ausgelöst durch die Medienkampagen im Jahr 2004 wird eine "anonyme Anzeige" zum Anlass für mehrere razziamäßige Behördenvisiten und ein Prüfungsverfahren durch das Sozialamt. Das Amt erhält von einer der Sektenstellen einen Wust an diffammierenden Unterlagen über Sahaja Yoga, welche eine haarsträubende Liste von Vorwürfen und Anschuldigungen zur Folge haben.
Die prüfende Behörde verfasst ein „psychologisches Gutachten“, welches nicht auf die beobachtete tatsächliche Situation in der Kindergruppe eingeht, sondern auf der Basis von ungeprüften Informationen, die von der Sektenstelle über Sahaja Yoga bereitgestellt waren, konstruiert wurde.
Die geschockten Eltern der Kindergruppe müssen sich plötzlich einer Reihe von aggressiven und beleidigenden Behauptungen und Unterstellungen über die Erziehung ihrer Kinder vorwerfen lassen. Empört weisen die Eltern die Diktion und die völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen der Behörden zurück.
Die Behörde zeigte in den eigenen Protokollen nicht nur eine rassistische, sondern auch eine irrationale von Sektenphobie getriebene Haltung, die hinter allem und jedem plötzlich den Einfluss einer gefährlichen Sekte vermutet: Ein "indischer" Teppich, ein Päckchen Räucherstäbchen, eine Ganesha-Statue, alles Gegenstände, die seit Jahren zur Einrichtung der Kindergruppe gehörten, dienen plötzlich zur Rechtfertigung des Verdachts auf gefährliche Sektenideologie.
Die Absurdidät der Vorgangsweise zeigte sich an dem Beispiel der Bettwäsche, die das besondere Interesse der Mitarbeiterinnen des Magistrates erweckte. Diese Bettwäsche wird im Gutachten zum Anlass für die Vermutung, „das Bettzeug könnte indirekt die besondere Nähe zur Muttergottheit“ vermitteln, da diese durch „Sonne, Mond und Sterne“ repräsentiert wird. Die Bettwäsche wurde jedoch von einem Versandhaus, welches auch die Kindertagesheime der Stadt Wien beliefert, bezogen. Sonne, Mond und Sterne zählen wohl zu den beliebtesten Motiven für (Kinder-)Bettwäsche, trotzdem wurde sogar gegen die harmlose Auswahl dieser Bettwäsche implizit Sekten-Vorwurf erhoben.
Die Vorgangsweise und die Protokolle spiegelten die diskriminierende Einstellung des Magistrates der Stadt wider, die insbesondere im Lichte des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, des vor kurzem erst erlassenen Anti-Diskriminierungsgesetzes sowie im Hinblick auf die Neutralität des Staates in Religionsfragen mehr als bedenklich ist.
Aufgabe des Sozialamtes ist es nicht, wie dies in der psychologischen Stellungnahme vorgenommen wurde, die Einschätzung einer bestimmten religiösen Minderheit auf der Basis einer Ferndiagnose, sondern einzig und allein die Frage zu klären, ob das von dem Verein Kindergruppe „xxx“ praktizierte Erziehungs- und Betreuungsmodel geeignet ist, das Wohl der betreuten Kinder zu gefährden. Eine Gefährdung des Kindeswohls konnte aber weder beobachtet, noch aus Hausbesuchen geschlossen werden.
Die Eltern und Erzieher der Kindergruppe legten den Behörden ein umfassendes pädagogisches Konzept und zahlreiche Stellungnahmen der Eltern vor.
Zwei unabhängige psychologische Gutachten wurden erstellt, welche sowohl der pädagogischen Arbeit der Kindergärtnerinnen wie auch der Kindergruppe als Ganzes ein besonders positives Zeugnis ausstellten.
Da nicht in einem einzigen Punkt der Nachweis erbracht werden konnte, dass die erhobenen Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen, wurde das Verfahren nach 6 Monaten stillschweigend eingestellt.
Ausgelöst durch die Medienkampagen im Jahr 2004 wird eine "anonyme Anzeige" zum Anlass für mehrere razziamäßige Behördenvisiten und ein Prüfungsverfahren durch das Sozialamt. Das Amt erhält von einer der Sektenstellen einen Wust an diffammierenden Unterlagen über Sahaja Yoga, welche eine haarsträubende Liste von Vorwürfen und Anschuldigungen zur Folge haben.
Die prüfende Behörde verfasst ein „psychologisches Gutachten“, welches nicht auf die beobachtete tatsächliche Situation in der Kindergruppe eingeht, sondern auf der Basis von ungeprüften Informationen, die von der Sektenstelle über Sahaja Yoga bereitgestellt waren, konstruiert wurde.
Die geschockten Eltern der Kindergruppe müssen sich plötzlich einer Reihe von aggressiven und beleidigenden Behauptungen und Unterstellungen über die Erziehung ihrer Kinder vorwerfen lassen. Empört weisen die Eltern die Diktion und die völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen der Behörden zurück.
Die Behörde zeigte in den eigenen Protokollen nicht nur eine rassistische, sondern auch eine irrationale von Sektenphobie getriebene Haltung, die hinter allem und jedem plötzlich den Einfluss einer gefährlichen Sekte vermutet: Ein "indischer" Teppich, ein Päckchen Räucherstäbchen, eine Ganesha-Statue, alles Gegenstände, die seit Jahren zur Einrichtung der Kindergruppe gehörten, dienen plötzlich zur Rechtfertigung des Verdachts auf gefährliche Sektenideologie.
Die Absurdidät der Vorgangsweise zeigte sich an dem Beispiel der Bettwäsche, die das besondere Interesse der Mitarbeiterinnen des Magistrates erweckte. Diese Bettwäsche wird im Gutachten zum Anlass für die Vermutung, „das Bettzeug könnte indirekt die besondere Nähe zur Muttergottheit“ vermitteln, da diese durch „Sonne, Mond und Sterne“ repräsentiert wird. Die Bettwäsche wurde jedoch von einem Versandhaus, welches auch die Kindertagesheime der Stadt Wien beliefert, bezogen. Sonne, Mond und Sterne zählen wohl zu den beliebtesten Motiven für (Kinder-)Bettwäsche, trotzdem wurde sogar gegen die harmlose Auswahl dieser Bettwäsche implizit Sekten-Vorwurf erhoben.
Die Vorgangsweise und die Protokolle spiegelten die diskriminierende Einstellung des Magistrates der Stadt wider, die insbesondere im Lichte des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, des vor kurzem erst erlassenen Anti-Diskriminierungsgesetzes sowie im Hinblick auf die Neutralität des Staates in Religionsfragen mehr als bedenklich ist.
Aufgabe des Sozialamtes ist es nicht, wie dies in der psychologischen Stellungnahme vorgenommen wurde, die Einschätzung einer bestimmten religiösen Minderheit auf der Basis einer Ferndiagnose, sondern einzig und allein die Frage zu klären, ob das von dem Verein Kindergruppe „xxx“ praktizierte Erziehungs- und Betreuungsmodel geeignet ist, das Wohl der betreuten Kinder zu gefährden. Eine Gefährdung des Kindeswohls konnte aber weder beobachtet, noch aus Hausbesuchen geschlossen werden.
Die Eltern und Erzieher der Kindergruppe legten den Behörden ein umfassendes pädagogisches Konzept und zahlreiche Stellungnahmen der Eltern vor.
Zwei unabhängige psychologische Gutachten wurden erstellt, welche sowohl der pädagogischen Arbeit der Kindergärtnerinnen wie auch der Kindergruppe als Ganzes ein besonders positives Zeugnis ausstellten.
Da nicht in einem einzigen Punkt der Nachweis erbracht werden konnte, dass die erhobenen Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen, wurde das Verfahren nach 6 Monaten stillschweigend eingestellt.