Kindergruppe von Schliessung
bedroht
15/04/04 18:43 | Diskriminierung
Eine deklariert multiethnische und
multikulturelle Kindergruppe in Wien, die seit 6 Jahren erfolgreich
bestand, und vom Amt für Jugend und Familie regelmäßig geprüft und
sehr positiv beurteilt worden war, wirde mehreren razziaartigen
Prüfungen und inquisitionsähnlichen Befragungen unterzogen, weil
der Obmann des Trägervereines als Sahaja Yogi bekannt geworden
war.
Die Beamtinnen nehmen die Kindergruppen-Betreuerinnen in Beschlag, durchsuchen die Räumlichkeiten, Schränke und Schubladen, verhören die Kindergärtnerinnen mehrere Stunden lang, während diesen nicht einmal die Gelegenheit gegeben wird, die verschreckten Kinder auf die ungewohnte Situation einzustellen. Die Beamtinnen machen rassistische Bewerkungen, und vermerken solche sogar in ihrem eigenen Protokoll. Der Inhalt einer angeblichen "anonymen Anzeige" ist noch immer nicht bekannt, und auch dem Behördenakt ist dieser nicht zu entnehmen. Der Kindergruppe werden plötzlich schwere Verfehlungen unterstellt, und sie ist ein halbes Jahr lang von der Schließung bedroht, ohne dass letztlich auch nur eine einzige Anschuldigung im Geringsten haltbar ist.
Der vermutete, unbewiesene und undifferenzierte Verdacht auf „Sektengefahr“ sollte hier rassistisches und diskriminierendes Vorgehen rechtfertigen, wobei das Jugendamt in seiner Art der Vorgehensweise eindeutig seine vom Gesetz festgelegten Kompetenzen und Zuständigkeiten überschreitet.
Die Beamtinnen nehmen die Kindergruppen-Betreuerinnen in Beschlag, durchsuchen die Räumlichkeiten, Schränke und Schubladen, verhören die Kindergärtnerinnen mehrere Stunden lang, während diesen nicht einmal die Gelegenheit gegeben wird, die verschreckten Kinder auf die ungewohnte Situation einzustellen. Die Beamtinnen machen rassistische Bewerkungen, und vermerken solche sogar in ihrem eigenen Protokoll. Der Inhalt einer angeblichen "anonymen Anzeige" ist noch immer nicht bekannt, und auch dem Behördenakt ist dieser nicht zu entnehmen. Der Kindergruppe werden plötzlich schwere Verfehlungen unterstellt, und sie ist ein halbes Jahr lang von der Schließung bedroht, ohne dass letztlich auch nur eine einzige Anschuldigung im Geringsten haltbar ist.
Der vermutete, unbewiesene und undifferenzierte Verdacht auf „Sektengefahr“ sollte hier rassistisches und diskriminierendes Vorgehen rechtfertigen, wobei das Jugendamt in seiner Art der Vorgehensweise eindeutig seine vom Gesetz festgelegten Kompetenzen und Zuständigkeiten überschreitet.