Sahaja Yoga und das Kindeswohl
2005
09/03/05 19:43 | Sektenstellen
Die NÖ Landesstelle für Sektenfragen,
die Bundessektenstelle für Sektenfragen und die GSK veranstalteten
am 9.3.2005 gemeinsam eine Fachtagung zum Thema "Sahaja Yoga und
das Kindeswohl". RichterInnen, MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt
und BeraterInnen wurden eingeladen.
Typisch für die Vorgangsweise der genannten Organisationen: Mitglieder von Sahaja Yoga wurden zu dieser Tagung weder konsultiert, noch waren sie dazu eingeladen. DieSektenstellen hatten auch in der Vergangenheit noch nie den Dialog gesucht, obwohl sie bei ihrer Tätigkeit dem Gebot einer sachlichen, objektiven und wahrheitsgetreuen Information verpflichtet sind.
Die Vorträge bei der Tagung machten klar, dass es nicht darum ging objektive Information zu vermittlen, sondern um einseitige und diskriminierende Propaganda zu verbreiten. Die Veranstaltung konnte als bedenklicher Versuch gewertet werden, RichterInnen und verantwortliche TrägerInnen der Jugendwohlfahrt einseitig negativ zu beeinflussen.
In den einzelnen Vorträgen wurden die Sprecher nicht müde, Sahaja Yoga mit allen möglichen anderen ungenannten Gruppierungen in einen Topf zu werfen und vage Behauptungen und Unterstellungen anzuführen, ohne je auch nur ein einziges konkretes Beispiel für die tatsächliche und erwiesene Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen durch Sahaja Yoga anzuführen. Es wurde unterlassen zu erwähnen, dass keine ungesetzliche, unethische oder pädagogisch bedenkliche Handlung oder ein tatsächlicher Schaden insbesondere in Bezug auf Kinder nachgewiesen werden konnte.
In dem Vortrag „Bisherige Judikate in Bezug auf Sahaja Yoga“ von Dr. Peter Pitzinger, NÖ Landesstelle für Sektenfragen, musste dieser eingestehen, dass keine Judikate gegen Sahaja Yoga vorliegen. Ein Streitfall um das Sorgerecht eines Kindes, welches eine Zeit lang die International Sahaja Public School in Indien besucht hatte, ging in allen Instanzen bis zum obersten Höchstgericht zu Gunsten der betroffenen Sahaja Yoga Familie aus. Obwohl auch durch das Höchstgericht keinerlei Schädigung oder Gefährdung des Kindes, sondern im Gegenteil eine ungewöhnliche Reifung des Kindes attestiert wurde, schaffte es Dr. Pitzinger den Fall trotzdem so darzustellen, als ob der Fall gegen Sahaja Yoga ausgegangen wäre. Vor allem, behauptete er, könne man von einem Einzelfall wie diesen, nicht auf Sahaja Yoga im allgemeinen schliessen. Er unterliess es jedoch, auch nur einen einzigen konkreten Fall anzuführen, der auf irgendeine Weise auf eine Gefährudung von Kindern in Sahaja Yoga schliessen liesse.
Diese Aussage deutet auf eine gravierenden Widerspruch in der Argumentation der Sektenstellen hin, auf den auch der namhafte Jurist Univ. Prof. Dr. Brünner bereits hinwies: denn laut Aussagen der Sektenstellen lassen angebliche, nie einer gerichtlichen oder wissenschaftlichen Prüfung unterzogene Fälle, die den Sektenstellen anonym zugetragen werden, auf die Gefährdung des Kindeswohls durch Sahaja Yoga schließen.
Typisch für die Vorgangsweise der genannten Organisationen: Mitglieder von Sahaja Yoga wurden zu dieser Tagung weder konsultiert, noch waren sie dazu eingeladen. DieSektenstellen hatten auch in der Vergangenheit noch nie den Dialog gesucht, obwohl sie bei ihrer Tätigkeit dem Gebot einer sachlichen, objektiven und wahrheitsgetreuen Information verpflichtet sind.
Die Vorträge bei der Tagung machten klar, dass es nicht darum ging objektive Information zu vermittlen, sondern um einseitige und diskriminierende Propaganda zu verbreiten. Die Veranstaltung konnte als bedenklicher Versuch gewertet werden, RichterInnen und verantwortliche TrägerInnen der Jugendwohlfahrt einseitig negativ zu beeinflussen.
In den einzelnen Vorträgen wurden die Sprecher nicht müde, Sahaja Yoga mit allen möglichen anderen ungenannten Gruppierungen in einen Topf zu werfen und vage Behauptungen und Unterstellungen anzuführen, ohne je auch nur ein einziges konkretes Beispiel für die tatsächliche und erwiesene Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen durch Sahaja Yoga anzuführen. Es wurde unterlassen zu erwähnen, dass keine ungesetzliche, unethische oder pädagogisch bedenkliche Handlung oder ein tatsächlicher Schaden insbesondere in Bezug auf Kinder nachgewiesen werden konnte.
In dem Vortrag „Bisherige Judikate in Bezug auf Sahaja Yoga“ von Dr. Peter Pitzinger, NÖ Landesstelle für Sektenfragen, musste dieser eingestehen, dass keine Judikate gegen Sahaja Yoga vorliegen. Ein Streitfall um das Sorgerecht eines Kindes, welches eine Zeit lang die International Sahaja Public School in Indien besucht hatte, ging in allen Instanzen bis zum obersten Höchstgericht zu Gunsten der betroffenen Sahaja Yoga Familie aus. Obwohl auch durch das Höchstgericht keinerlei Schädigung oder Gefährdung des Kindes, sondern im Gegenteil eine ungewöhnliche Reifung des Kindes attestiert wurde, schaffte es Dr. Pitzinger den Fall trotzdem so darzustellen, als ob der Fall gegen Sahaja Yoga ausgegangen wäre. Vor allem, behauptete er, könne man von einem Einzelfall wie diesen, nicht auf Sahaja Yoga im allgemeinen schliessen. Er unterliess es jedoch, auch nur einen einzigen konkreten Fall anzuführen, der auf irgendeine Weise auf eine Gefährudung von Kindern in Sahaja Yoga schliessen liesse.
Diese Aussage deutet auf eine gravierenden Widerspruch in der Argumentation der Sektenstellen hin, auf den auch der namhafte Jurist Univ. Prof. Dr. Brünner bereits hinwies: denn laut Aussagen der Sektenstellen lassen angebliche, nie einer gerichtlichen oder wissenschaftlichen Prüfung unterzogene Fälle, die den Sektenstellen anonym zugetragen werden, auf die Gefährdung des Kindeswohls durch Sahaja Yoga schließen.