Presseaussendung der NÖ Sektenstelle


Im Anschluss an die Tagung "Sahaja Yoga und das Kindeswohl" erfolgte eine Presseaussendung, obwohl laut NÖ Sektenstelle die Veranstaltung nur der internen Kommunikation verschiedener Dienststellen gedient haben soll. In der Presseaussendung wird fast in jedem Satz eine Reihe von unwahren und ungeprüften Behauptungen aufgestellt:


Es ist unwahr, dass Kinder in Sahaja Yoga bereits mit drei Jahren in einen Kindergarten in Rom geschickt werden. Es ist auch nicht richtig, dass Eltern geraten wird, keine Beziehung zu Personen zu haben, die Sahaja Yoga kritisieren.

Es ist völlig unbewiesen, dass die Lehre eine Behinderung der psychischen Entwicklung von Heranwachsenden bewirken kann, und es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall einer solchen Schädigung.

Selbstverständlich ist Meditation kein Ziel oder Ersatz für Erziehung ist, wie es hier unterstellt wird; so etwas wäre völlig absurd. Wir stimmen mit Prof. Friedrich völlig überein, das das Kindeswohl körperlich, intellektuell, gemütsmäßig und sozial gewahrt werden muss.

Zur den Bedenken bezüglich der Sahaja Yoga Schule in Indien ist festzustellen, dass Prof. Friedrich nicht zusteht, eine Gefährdung des Kindeswohls in einer Schule aus der Ferne zu diagnostizieren, sei es in Europa oder anderswo. Er hatte weder mit einem Kind zu tun, welches länger in der Schule in Indien war, noch hat er die Schule je besucht. Es gib auch keine gesicherten Dokumente die solche Schlüsse zulassen. Es ist völlig unsinnig zu behaupten, die Schule sei deshalb dem Kindeswohl abträglich, weil sie in sich einem "anderen Kulturkreis" befindet, vor allem wenn es sich hier um viele Kinder indischer Abstammung handelt.

Die bisherige Weigerung österreichischer Behörden, Sahaja Yoga den Status einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu gewähren, hatte formale Gründe und steht nicht im Zusammenhang mit Fragen der Kindererziehung. Weder vor dem Verfassungs- noch dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte eine inhaltliche Prüfung und zwar weder des ministeriellen Bescheides noch von Sahaja Yoga, insbesondere auch nicht zum Thema Kindeswohl. Es ist unrichtig, dass Prof. Friedrich ein Gutachten erstellt hat, welches zur Ablehnung des Status der anerkannten Erkenntnisgemeinschaft führte.

Hier die Presseaussendung:

Presseaussendung NÖ
OTS0068 5 II 0280 NLK0002 CI                          Mi, 16.Mär 2005
Familie/Niederösterreich/Sahaja Yoga/Kinder/Dr. Pitzinger

Immer wieder Konflikte mit "Sahaja Yoga"
Utl.: Gruppe kann Entwicklung von Kindern gefährden  =

   St. Pölten (NLK) - Die Gruppe "Sahaja Yoga" bereitet in Niederösterreich immer wieder Schwierigkeiten. Manche Anhänger dieser Gruppe schicken ihre Kinder ab drei Jahren in einen Kindergarten nach Italien und später in eine "Sahaja Yoga"-Schule nach Indien. Unter Anhängern der Gruppe wird Eltern geraten, keine Beziehung zu Leuten zu haben, die "Sahaja Yoga" kritisieren.

   Niederösterreichs Familienreferent Dr. Peter Pitzinger betonte kürzlich im Rahmen einer Fachtagung, dass die Lehre der Gruppierung eine Behinderung der psychischen Entwicklung von Heranwachsenden bewirken könne. Gerade in der Zeit zwischen Februar und März würden besonders viele Anrufe von besorgten Eltern und Lehrern bei der NÖ Landesstelle für Sektenfragen eingehen. Denn um diese Zeit werden viele Kinder nach Italien und Indien geschickt. Derzeit befinden sich rund 25 Schüler aus Österreich in dieser Schule in Indien. Pitzinger:
"Wir respektieren und schützen die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit. Diese ist aber nicht schrankenlos, denn die psychische Gesundheit der Kinder muss im Vordergrund stehen."

   Kinder- und Jugendpsychiater Univ.Prof. Dr. Max Friedrich erklärte, dass das Kindeswohl körperlich, intellektuell, gemütsmäßig und sozial gewahrt werden müsse. "Sahaja Yoga" wende Methoden wie das Meditieren an, die für Kinder keineswegs geeignet seien. Meditieren könne überdies nur Methode, nie Ziel oder Ersatz einer Erziehung sein.

   Zu der langen Aufenthaltsdauer der Kinder in den "Sahaja Yoga"-Schulen, bei denen ein Besuch der Eltern verboten ist, meinte Friedrich, dass diese lange Isolation in einem anderen Kulturkreis sehr problematisch ist und dem Kindeswohl nicht entspricht.

   Die Bedenken Friedrichs führten in einem Gutachten dazu, dass "Sahaja Yoga" der Status einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft vom Bund verwehrt wurde. Diese Entscheidung gilt auch vor dem Verfassungsgerichtshof.

Rückfragehinweis:
   Niederösterreichische Landesregierung
   Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
   Tel.: 02742/9005-12172
  
www.noe.gv.at/nlk

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OTS0068    2005-03-16/09:52

160952 Mär 05